Qualifikation und Zertifizierung als Kursleiter/in
1. Angehörige der im GKV-Leitfaden Prävention zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V genannten Berufsgruppen. Dies sind Psychologen, Ärzte, (Sozial-)Pädagogen, Sozialarbeiter, Gesundheits- und Sozialwissenschaftler.
2. Personen mit einem beruflichen Hintergrund im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen und entsprechender Berufserfahrung (z. B. Krankenschwestern).
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie sich mit Ihren Qualifikationen zum Trainer/zur Trainerin ausbilden lassen können, kontaktieren Sie uns bitte (Mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Schulungstypen je nach beruflichen Voraussetzungen Zum Erwerb der Kursleiterqualifikation bietet die IFT-Gesundheitsförderung Schulungen von unterschiedlicher Dauer an. Folgende berufliche Eingangsvoraussetzungen gelten für die unterschiedlichen Schulungstypen:
- Nachweis einer Zusatzqualifikation/Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren
Tagesschulung (8 Unterrichtsstunden, 1 Tag) - Nachweis einer zusätzlichen Fortbildung/Qualifikation im Bereich Tabakentwöhnung - Berufliche Vorerfahrungen in der verhaltenstherapeutisch orientierten Tabakentwöhnung |
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Zuletzt aktualisiert am Dienstag, 12. Mai 2020 06:47