Qualifikation und Zertifizierung als Kursleiter/in
1. Angehörige der im GKV-Leitfaden Prävention zur Umsetzung der §§ 20 und 20a SGB V genannten Berufsgruppen. Dies sind Psychologen, Ärzte, (Sozial-)Pädagogen, Sozialarbeiter, Gesundheits- und Sozialwissenschaftler.
2. Personen mit einem beruflichen Hintergrund im Bereich Sozial- und Gesundheitswesen und entsprechender Berufserfahrung (z. B. Krankenschwestern).
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie sich mit Ihren Qualifikationen zum Trainer/zur Trainerin ausbilden lassen können, kontaktieren Sie uns bitte (Mailto: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!).
Bitte beachten Sie, dass ein erfolgreicher Abschluss der Schulung zum/zur Trainer/-in des Rauchfrei-Programms nicht automatisch mit der Zulassung der Zentralen Prüfstelle einhergeht. Alle Personen, die keinen Bestandsschutz im Bereich Nikotinentwöhnung besitzen, sollten sich vor der Teilnahme informieren, ob Sie die formalen Voraussetzungen (Mindestkompetenzen) für eine Zulassung der Zentralen Prüfstelle Prävention erfüllen (https://www.zentrale-pruefstelle-praevention.de/admin/download.php?dl=kriterien_zur_zertifizierung_2020). Das IFT übernimmt keine Haftung für Ihre Zulassung bei der Zentralen Prüfstelle Prävention.
Schulungstypen je nach beruflichen Voraussetzungen
Zum Erwerb der Kursleiterqualifikation bietet die IFT-Gesundheitsförderung Schulungen von unterschiedlicher Dauer an. Folgende berufliche Eingangsvoraussetzungen gelten für die unterschiedlichen Schulungstypen:
- Nachweis einer Zusatzqualifikation/Weiterbildung in einem psychotherapeutischen Verfahren
Tagesschulung (8 Unterrichtsstunden, 1 Tag) - Nachweis einer zusätzlichen Fortbildung/Qualifikation im Bereich Tabakentwöhnung - Berufliche Vorerfahrungen in der verhaltenstherapeutisch orientierten Tabakentwöhnung |
||
Zuletzt aktualisiert am Montag, 01. März 2021 10:27